Aufnahmekriterien - Einweisungswege
Wichtige Dokumente
Gesetzliche Krankenkassen
Für das Krankenhaus Lahnhöhe besteht mit allen gesetzlichen Krankenkassen ein Versorgungsvertrag (nach § 108 Nr. 3 i. V. m. § 109 SGBV). Das Krankenhaus ist zur Erbringung von Krankenhausbehandlung im Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie unter Einschluss der gebietsbezogenen Anwendung von Behandlungsmethoden der besonderen Therapierichtungen (nach § 2 SGB V) wie naturheilkundlicher Verfahren und durch Anthroposophie erweiterte Medizin zugelassen. Die Krankenhauseinweisung erfolgt durch den ambulant behandelnden Arzt und gilt für das aufgeführte Indikationsspektrum und die aufgeführten Indikationskriterien.
Wie in der Grafik skizziert sind folgende Einweisungswege möglich:
1. Einweisung durch fachgebietsbezogene Psychiatrische, Nervenärztliche, Psychosomatische oder Psychotherapeutische Fachärzte und Psychologische Psychotherapeuten:
- Patienten,
- die bereits in ambulanter Richtlinien-Psychotherapie sind,
- in den letzten 2 Jahren nicht stationär psychosomatisch-psychotherapeutisch behandelt wurden und
- die ohne Rehabilitationsbedarf und
- die nicht länger als 8 Wochen arbeitsunfähig sind,
werden nach Vorklärung schnellstmöglich aufgenommen. - Patienten,
- die derzeit nicht in einer ambulanten Richtlinienpsychotherapie sind, werden ebenfalls nach Vorklärung aufgenommen, wenn der einweisende Facharzt auf der Einweisung mitteilt, warum derzeit ambulante Richtlinien-Psychotherapie nicht möglich oder sinnvoll ist – siehe Indikationskriterien.
2. Einweisung durch Fachärzte anderer Gebiete (z.B. Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Dermatologie, Gynäkologie usw.)
- Patienten,
- die in ambulanter Richtlinien-Psychotherapie sind,
- in den letzten 2 Jahren nicht stationär psychosomatisch-psychotherapeutisch behandelt wurden und
- die nicht länger als 8 Wochen arbeitsunfähig sind, werden schnellstmöglich aufgenommen, wenn eine Bestätigung vom mitbehandelnden Facharzt oder Psychologischen Psychotherapeuten der Einweisung beigefügt wird, dass ambulante Richtlinien-Therapie bereits erfolgt und z.Zt. nicht ausreichend ist. - Patienten,
- die sich nicht in ambulanter Richtlinien-Psychotherapie befinden, werden dann aufgenommen, wenn ein gebietsbezogener Facharzt (Psych-Fächer) oder Psychologischer Psychotherapeut hinzugezogen wird. Dieser Facharzt sollte aufgrund seiner besonderen Fachkunde nach einer entsprechenden Untersuchung und Beratung die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung vor Aufnahme einer Richtlinien-Psychotherapie mit kurzem Schreiben bestätigen, siehe Indikationskriterien)
3. Beschleunigte Aufnahme – Eilverfahren
Um in Einzelfällen eine beschleunigte Aufnahme bei medizinischer Dringlichkeit zu ermöglichen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit dem Aufnahmearzt in Verbindung (Telefon 02621/915-0).
4. Verlegungaus Krankenhäusern
Hier sollte eine konsiliarische Erörterung der verlegenden Krankenhausärzte mit unseren Krankenhausärzten (Telefon 02621/915-0) erfolgen, um schnellstmöglich die Indikation abzuklären und eine Eilaufnahme zu ermöglichen.
Wir möchten Sie bitten, auf allen Einweisungen folgende Dinge zu vermerken:
- Angaben zum Erwerbsstatus
- AU ja/nein, seit wann
- Medikamentöse Vorbehandlung
- ambulante Richtlinien-Psychotherapie ja/nein
- laufendes Rehabilitationsantrags. bzw. Widerspruchsverfahren ja/nein
- laufendes Rentenverfahren ja/nein
Selbstauskunftsbogen:
Nach Eingang der Einweisung durch den zuweisenden Arzt erhalten die Patienten zur optimalen Vorbereitung der Behandlung per Post einen Selbstauskunftsbogen, den sie auch mit Klick auf "Selbstauskunftsbogen" selbst herunterladen können. Die Patienten werden mit gesondertem Anschreiben um die schnelle Rücksendung dieses Bogens gebeten. Die ärztliche Vorklärung der Unterlagen erfolgt, sobald die Unterlagen vollständig (Einweisung plus Selbstauskunftsbogen) vorliegen.
Privatversicherungen
Sie haben sich als Mitglied einer privaten Krankenversicherung entschlossen, sich im Krankenhaus Lahnhöhe einer stationären Behandlung zu unterziehen. Da es in der Vergangenheit immer wieder - sowohl im Verfeld der Behandlung als auch im Anschluss daran - zu Auseinandersetzungen mit Unternehmen der privaten Krankenversicherung hinsichtlich der Kostenerstattung von Krankenhausbehandlungskosten, Krankentagegeld, Erstattung der Wahlleistung Chefarzt sowie der Wahlleistung Einbettzimmer gekommen ist, möchten wir Ihnen in der Folge einige Informationen geben, von denen wir hoffen, dass sie Ihnen vor Antritt Ihrer Krankhausbehandlung die Klärung der Kostenerstattung mit Ihrer Versicherung erleichtern werden.
Zunächst ist anzuführen, dass die Ausstellung einer schriftlichen Einweisung mit Angabe der Diagnose durch den bisher ambulant behandelnden Arzt ausreichend ist.
Die vorherige Einholung der Kostenübernahmeerklärung der privaten Krankenversicherung ist auf jeden Fall vor Beginn der Krankenhausbehandlung erforderlich, da dies von den meisten Privatversicherern vertraglich so festgelegt ist.
Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass von Seiten der Privatversicherungen bereits oft im Vorfeld die medizinische Notwendigkeit der anstehenden Krankenhausbehandlung bezweifelt wird.
Insofern ist es hilfreich, wenn der einweisende Arzt anhand der Diagnose bzw. des Schweregrades, der Aktuität oder Komplexität Ihrer Erkrankung begründet, warum eine stationäre Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Zusätzlich ist eine Voraussetzung, auch die bisher erfolgten ambulanten Behandlungen zu benennen, einschließlich der zu Rate gezogenen Fachärzte und zu begründen, warum eine ambulante Behandlung nicht ausreicht. Befundmitteilungen oder ein Statement der beteiligten Fachärzte unterstützen die Argumentation.
In Abgrenzung zur stationären Rehabehandlung zeichnet sich die Krankenhausbehandlung insbesondere durch eine hohe Intensität der Arzt-Patienten-Kontakte mit täglichen ärztlichen Visiten und Interventionen aus. Der Tagesablauf der Patienten ist bestimmt durch diese medizinische Betreuung und Behandlung. Führendes Behandlungsziel ist die unmittelbare Beeinflussung der krankheitsbedingten Schädigung. Gezielte Diagnostik und THerapie sollen den Krankheitszustand bessern bzw. zur Abheilung bringen.
Außerm ist es zweckdienlich, in der Begründung des einweisenden Arztes auf die besonderen Behandlungsmöglichkeiten im Krankenhaus Lahnhöhe hinzuweisen, da es wenige Häuser mit einem vergleichbaren therapeutischen Angebot (Setting) gibt. Dabei ist insbesondere die psychsomatische und psychotherapeutische Behandlungsmöglichkeit zu erwähnen, die in Kombination mit besonderen Therapieverfahren - Naturheilverfahren, Ernährungsmedizin, Homöopathie und anthroposophischer Medizin - sich zu einem ganzheitlichen Therapieansatz verbindet. Dies ist insbesondere bei schulmedizinisch erfolglos behandelten Krankheitsbildern sinnvoll, wenn die Intensität und Komplexität des stationären Behandlungssettings angezeigt ist.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen zunächst im Hinblick auf die Problematik der Kostenübernahme behilflich gewesen zu sein.
Als Ansprechpartner für weitere Fragen steht unser Clearingteam zur Verfügung (Telefon 02621/915-357, Mo.-Fr. 9-11 Uhr).