Informationen zur Einweisung

Einweisung

Die Aufnahme erfolgt auf Basis einer ärztlichen Verordnung von Krankenhausbehandlung (Einweisung), ausgestellt durch Haus- oder Fachärzte.

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie möglichst vollständig ein:

  • Ärztliche Einweisung mit klarer Indikation
  • Relevante medizinische Befunde (z. B. Arztbriefe, Bildgebung, Labor)
  • Ausgefüllter Selbstauskunftsbogen des Patienten

Kostenübernahme

Das Medizinische Zentrum Lahnhöhe ist nach § 108 SGB V als Krankenhaus zugelassen. Für gesetzlich Versicherte ist keine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Privatversicherte sollten im Vorfeld eine schriftliche Kostenzusage einholen.

Terminvereinbarung

Die Aufnahme erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und persönlicher Terminvergabe durch unser Aufnahmeteam.

Fachbereich Orthopädie

Wann sind eine stationäre Aufnahme und Behandlung sinnvoll?

  • Wenn Schmerzen unter ambulanter Therapie bisher unzureichend gelindert werden konnte
  • Wenn Schmerzen des Bewegungsapparates als führendes Problem im Vordergrund stehen
  • Wenn Schmerzen zu einer hohen Alltagsbeeinträchtigung und Abnahme der Lebensqualität führen

Einweisung und Indikation

Die stationäre orthopädische Aufnahme erfolgt auf Grundlage einer Einweisung unseres Indikationsspektrum

Indikations-Spektrum
Unspezifische Rückenschmerzen
M54.10–19 – Radikulopathie M54.3 – Ischialgie M54.2 – Akute Zervicalgie M54.4 – Lumboischialgie M54.5 – Kreuzschmerz, Lendenschmerz, Lumbago ohne nähere Angaben, Überlastung in der Kreuzbeingegend M54.6 – Schmerzen im Bereich der Brustwirbelsäule M53.2–28 – Instabilität
Spezifische Schmerzen der Wirbelsäule
M53.0 – Zervikozephalgisches Syndrom M53.1 – Zervikobrachialsyndrom M50.0 – Zervikaler Bandscheibenschaden mit Myelopathie M50.1 – Zervikaler Bandscheibenschaden mit Radikulopathie M50.2 – Sonstige zervikale Bandscheibenverlagerung M50.3 – Sonstige zervikale Bandscheibendegeneration G99.2* – Myelopathie bei andernorts klassifizierten Krankheiten G55.2* – Kompression von Nervenwurzeln und Nervenplexus bei anderorts klassifizierten Krankheiten M51.1 – Sonstige Bandscheibenschäden (thorakal/lumbosakral) M51.0 – Lumbale und sonstige Bandscheibenschäden mit Myelopathie oder Radikulopathie
Neuropathische Schmerzen
G58.0 – Interkostalneuralgie G63.0 + B02.2 – Post Zoster Neuralgie M96.1 – Postlaminektomiesyndrom, Postnukleotomiesyndrom
Arthrosen – Schulterregion
M19.01 – Primäre Arthrose Schulterregion, Omarthrose, Akromioklavikulargelenk Arthrose M19.11 – Posttraumatische Arthrose Schulterregion, Omarthrose, ACGelenk Arthrose
Arthrosen – Hüfte
M16.0 – Coxarthrose beidseitig M16.1 – Koxarthrose einseitig M16.2 – Coxarthrose als Folge einer Dysplasie beidseitig M16.3 – Koxarthrose als Folge einer Dysplasie einseitig M16.4 – Posttraumatische Koxarthrose beidseitig M16.5 – Posttraumatische Koxarthrose einseitig M16.6 – Sonstige sekundäre Koxarthrose

Fachbereich Psychosomatik

Gesetzlich krankenversicherte Patienten

  • eine Krankenhauseinweisung
    mit einer oder mehreren F-Diagnosen unseres Indikationsspektrums, ausgestellt von:
    • Facharzt für
      • Psychiatrie
      • Psychotherapie
      • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
    • oder Psychologischen Psychotherapeuten

bei Einweisung durch andere Fachärzte, z.B. den betreuenden Allgemeinmediziner erfolgt, muss der Einweisung zusätzlich eine psychotherapeutische oder psychiatrische Notwendigkeitsbescheinigung beigefügt werden, in der die Diagnosen des Indikationsspektrums und die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme in einer psychosomatischen Klinik bestätigt werden 

Indikationsspektrum

Privat krankenversicherte Patienten

  • Krankenhauseinweisung 

mit einer oder mehreren F-Diagnosen

  • Kostenzusage der privaten Krankenkasse für den stationären Aufenthalt in der Klinik Lahnhöhe und ggf. einem Beihilfeberechtigungsnachweis (Kopie der letzten Beihilfe-Abrechnung)
  • Persönlich ausgefüllter Selbstauskunftsbogen

Die oben aufgeführten Unterlagen bitte zusenden