Informationen zur Einweisung
Einweisung
Die Aufnahme erfolgt auf Basis einer ärztlichen Verordnung von Krankenhausbehandlung (Einweisung), ausgestellt durch Haus- oder Fachärzte.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie möglichst vollständig ein:
- Ärztliche Einweisung mit klarer Indikation
- Relevante medizinische Befunde (z. B. Arztbriefe, Bildgebung, Labor)
- Ausgefüllter Selbstauskunftsbogen des Patienten
Kostenübernahme
Das Medizinische Zentrum Lahnhöhe ist nach § 108 SGB V als Krankenhaus zugelassen. Für gesetzlich Versicherte ist keine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich. Privatversicherte sollten im Vorfeld eine schriftliche Kostenzusage einholen.
Terminvereinbarung
Die Aufnahme erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und persönlicher Terminvergabe durch unser Aufnahmeteam.
Fachbereich Orthopädie
Wann sind eine stationäre Aufnahme und Behandlung sinnvoll?
- Wenn Schmerzen unter ambulanter Therapie bisher unzureichend gelindert werden konnte
- Wenn Schmerzen des Bewegungsapparates als führendes Problem im Vordergrund stehen
- Wenn Schmerzen zu einer hohen Alltagsbeeinträchtigung und Abnahme der Lebensqualität führen
Einweisung und Indikation
Die stationäre orthopädische Aufnahme erfolgt auf Grundlage einer Einweisung unseres: