Aufnahmekriterien - Behandlungsbereiche

Unser Clearingteam klärt mit den dafür spezialisierten Ärzten schnellstens die Aufnahmemöglichkeit und Aufnahmezeitpunkt an. Dabei werden die mit den Kostenträgern und dem MDK verabredeten Kriterien verwendet:

Die Psychosomatische Abteilung des Krankenhauses Lahnhöhe gliedert sich in 3 Behandlungsbereiche mit eigenständiger Zielsetzung und daran angepassten, durchschnittlichen Behandlungszeiten:

  1. Psychosomatische Akutbehandlung
    14 Tage - 22 Betten
  2. Regelbehandlung
    28 Tage - 140 Betten
  3. Erweiterte Regelbehandlung
    35 Tage - 40 Betten

Jede Abteilung wird von einem Facharzt für Psychotherapeutische Medizin geleitet. Die Zusammenarbeit der Fachärzte unterschiedlicher Fachgebiete im Krankenhaus Lahnhöhe (Fachärzte für Innere Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie und Orthopädie) ermöglicht eine interdisziplinäre Diagnostik und Behandlung. Spezialtherapeuten aus den Bereichen der Physiotherapie und der Kunsttherapie, der Musiktherapie, der Heileurythmie, der Ernährungsmedizin, der Gesundheitsberatung und psychotherapeutisch geschulte Krankenpfleger/-innen ergänzen die Behandlungsteams.

Die psychosomatische Behandlung im Krankenhaus Lahnhöhe zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass in allen drei Behandlungsbereichen ergänzend zur ärztlichen Behandlung und Psychotherapie Behandlungen aus dem Spektrum der Besonderen Therapierichtungen indiziert zur Anwendung kommen können (Anthroposophische Medizin, Naturheilverfahren, Homöotherapie).

Differenzierte Indikationskriterien für die Behandlungsbereiche

Behandlungsbereich I:
Psychosomatische Akutbehandlung (14 Tage – 22 Betten)

Aufgaben und Zielsetzung

Im Bereich Psychosomatische Akutbehandlung können Patienten behandelt werden, die überwiegend aus der weiteren Region stammen und von der Zielsetzung her einen begrenzten diagnostischen und therapeutischem Versorgungsbedarf haben.

Die Aufgabe der psychosomatischen Akutbehandlung besteht schwerpunktmäßig darin, die Erkrankung diagnostisch abzuklären, dem Patienten ein psychosomatisches Krankheitsverständnis zu vermitteln, den akuten Zustand zu entaktualisieren und notwendige Weiterbehandlungen wie ambulante fachärztliche Behandlung, Psychotherapie oder Rehabilitation in die Wege zu leiten.

Indikationskriterien

Dabei können folgende Fallgruppen unterschieden werden:

  • die Störung/ Krankheit kann ambulant nicht ausreichend diagnostiziert werden, weil neben einer längeren Beobachtungszeit interdisziplinäre Diagnostik notwendig ist.
  • aus in der Krankheit liegenden Gründen kann die motivationalen und sonstigen Behandlungsvoraussetzungen nur in stationärer Behandlung hergestellt werden.
  • Akut dekompensierte psychosomatisch oder psychisch erkrankte Patienten in laufender Richtlinienpsychotherapie, wenn diese einschließlich ärztlicher Behandlung nicht ausreicht.
  • Patienten mit einem akuten, sich körperlich äußernden Krankheitsbild, bei denen der einweisende Arzt bereits den Verdacht auf eine somatoforme Störung bzw. auf psychosoziale Problemhintergründe hat.
  • Patienten mit akuter Symptomatik, die nach abgeschlossener stationärer organmedizinischer Diagnostik und Ausschluss einer organischen Krankheitsursache aus Abteilungen umliegender Krankenhäuser in das psychosomatische Fachkrankenhaus zur akuten psychosomatischen Versorgung verlegt werden.
  • Psychisch/psychosomatisch erkrankte Patienten mit stationär mitbehandlungsbedürftiger somatischer Komorbidität.
  • Somato-psychisch Kranke mit stationär behandlungsbedürftigem Rezidiv, wenn zusätzlich zur somatischen Behandlung eine Psychotherapie indiziert ist (z.B. Patienten mit Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, psychisch moduliertem Asthma bronchiale usw.).
  • Patienten mit akuten psychischen Krisen, bei denen eine kurzfristige stationäre Intervention einschl. nachstationärer Behandlung ausreicht und die noch notwendige Behandlung dann ambulant weitergeführt werden kann.
  • Patienten, bei denen das berufliche oder soziale Umfeld mit in die Beratungen und Behandlungen einbezogen werden muss.
  • Patienten, bei denen die stationäre psychosomatische Diagnostik ergibt, dass eine Rehabilitationsbehandlung indiziert ist, diese als Eilbehandlung beantragt wird und eine baldige Verlegung in die Rehabilitation möglich ist.

Behandlungsbereich II:
Regelbehandlung (28 Tage – 140 Betten)

Aufgaben und Zielsetzung

Im Behandlungsbereich II werden akut dekompensierte und häufig auch bereits chronifizierte psychische Störungen oder psychosomatische Erkrankungen behandelt, bei denen die Kurzinterventionen des Behandlungsbereiches I nicht ausreichen.

Indikationskriterien

Dabei handelt es sich überwiegend um folgende Patientengruppen:

  • Psychische Störungen mit direktem psychotherapeutischem Zugang
  • Schwerpunktmäßig psychotherapeutisch behandlungsbedürftige depressive Störungsbilder mit auf den Behandlungszeitraum bezogen guter Therapieprognose.
  • Sonstige überwiegend psychotherapeutisch zu behandelnde psychische und psychosomatische Störungen, die innerhalb der bereichstypischen Behandlungsdauer ausreichend gebessert werden können.
  • Somatisch manifestierte somatoforme und somatopsychische Erkrankungen mit körperorientiertem Zugang
  • Somatoforme Störungen mit auf den Behandlungszeitraum bezogen guter Therapieprognose.
  • Psychische Störungen in Verbindung mit schweren körperlichen Erkrankungen, die einer angepassten Psychotherapie zugänglich sind und innerhalb der bereichstypischen Behandlungsdauer ausreichend gebessert werden können.

Behandlungsbereich III:
Erweiterte Regelbehandlung (35 Tage – 40 Betten)

Indikationskriterien

Im Behandlungsbereich III werden besonders schwer gestörte Patienten behandelt, bei denen folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Symptomintensive Krankheitsbilder, die unter Berücksichtigung der Ressourcen des Patienten innerhalb der Bereiche Akut- oder Regelbehandlung nicht mit ausreichendem Erfolg zu bessern sind (z. B. Anorexia nervosa, Störungen nach traumatisierender Gewalterfahrung, schwere Angst- und Zwangsstörungen).
  • Strukturell gestörte Patienten, die aus in der Grundstörung liegenden Gründen einer längeren Behandlungszeit bedürfen (z. B. dekompensierte Persönlichkeitsstörungen).
  • Somatopsychische Mischbilder mit erhöhtem Behandlungsbedarf.
  • Patienten mit negativen sozialen Kontextfaktoren, welche die Störung aufrechterhalten und bei denen der Sozialdienst intensiv mitwirken muss, um einen ausreichenden Behandlungserfolg zu sichern (z. B. Verlust sozialer Unterstützung oder des Arbeitsplatzes, Verlust der Wohnung, nicht eigenständig lösbare finanzielle Probleme usw.).