Gottesdienste

Evangelische Gottesdienste finden Sonntags um 9.00 Uhr im Eurythmiesaal statt und katholische Gottesdienste jeden Montag um 19.00 Uhr im Fernsehraum (siehe aktuelle Aushänge).

Weitere Angebote der Klinikseesorge innerhalb der Woche sind:
Ein Offenes Singen und eine Taizeandacht sowie die begrenzte Möglichkeit zu Einzelgesprächen.
Pfarrer und Dipl. Psych. Matthias Metzmacher
Ev. Dekanat Nassauer Land      Telefon: 02603 / 5099244

Aufgaben der Krankenhausseelsorge

Die Aufgaben der Krankenhausseelsorge teilen sich in vier Handlungsfelder, die in Bezug zu den Patienten und ihren Angehörigen, zum Krankenhaus, zur Ökumene und zur Kirche und Gesellschaft stehen.

Die Seelsorge an Kranken gehört zum Wesen der Kirche. Sie folgt dem Auftrag, das Reich Gottes zu verkündigen und die Kranken zu heilen oder wie es in der Bibel bei Matthäus 25, Vers 36 lautet: »Ich bin krank gewesen und ihr habt mich besucht.« Rechtliche Grundlage bildet eine Verwaltungsverordnung.

1. In Bezug auf Patienten und deren Angehörige:

  • seelsorgerliche Gespräche
  • die seelsorgerliche Begleitung über einen längeren Zeitraum
  • die Begleitung in Krisensituationen
  • die Sterbebegleitung religiöse Handlungen wie Gebet, Krankenabendmahl, Segnung und Salbung
  • Feiern von Gottesdiensten und Andachten
  • Gestaltung von Räumen der Besinnung und Stille Gesprächsgruppen und Gesprächskreise
     

2. In Bezug auf das Krankenhaus

  • geregelte Präsenz
  • Rufbereitschaft
  • (interne) Öffentlichkeitsarbeit
  • Herstellung und Pflege von Kontakt
  • Mit der Krankenhausleitung und –verwaltung
  • Mit dem ärztlichen und pflegerischen Dienst, mit dem Sozialdienst, psychologischen Dienst und anderen therapeutischen Abteilungen
  • Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern auf den Stationen
  • Seelsorgerliche Gespräche mit und spirituelle Angebote für Mitarbeitende des Krankenhauses
  • Mitarbeit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Krankenhauspersonals
  • Beteiligung und Stellungnahme bei ethischen Fragestellungen

3. In Bezug auf die Ökumene

  • Zusammenarbeit mit der römisch-katholischen Krankenhausseelsorge
  • Absprachen bei der Begleitung einzelner Menschen
  • Ökumenische Gottesdienste und Veranstaltungen
  • Gemeinsame Besprechungen
  • Zusammenarbeit bei der Ausbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter
  • Absprachen bei der Dienstverteilung im Krankenhaus
  • Gemeinsames Eintreten für Belange der Krankenhausseelsorge gegenüber der Krankenhausleitung
  • Zusammenarbeit mit anderen christlichen Kirchen
  • Dialog mit anderen Religionen

4. In Bezug auf Kirche und Gesellschaft

  • Kontakte zu den Kirchengemeinden
  • Zusammenarbeit mit den Einrichtungen des Dekanats
  • Zusammenarbeit mit den Zentren der kirchlichen Handlungsfelder
  • Vernetzung mit benachbarten Seelsorgefeldern zum Beispiel Hospizdienste, Altenheim- und Notfallseelsorge
  • Anregung zur Auseinandersetzung mit Krankheit, Leiden, Tod und Sterben
  • Vermittlung und Vertretung medizinethischer und gesundheitspolitischer Themen

Aus der Präambel zur Verwaltungsverordnung für die Krankenhausseelsorge

Die Krankenhausseelsorge orientiert sich an einem Gesundheits- und Heilungsbegriff, der in einem umfassenden Sinn Gesundheit als »Kraft zum Menschsein« (Karl Barth) und Krankheit als Spiegel der Endlichkeit des Menschen versteht. Offen für unterschiedliche Lebens- und Glaubensorientierungen bietet die Krankenhausseelsorge Begleitung, Verkündigung und sakramentale Handlungen allen an, die sich dafür öffnen.

Sie bewegt sich in einem interkulturellen, multireligiösen Raum. Dabei respektiert sie Unterschiede, spricht Gemeinsamkeiten an und würdigt die besondere Situation der Begegnung. Die Krankenhausseelsorge hat ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Artikel 140 Grundgesetz und ihre kirchenrechtliche Grundlage im Grundartikel der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und den daraus abgeleiteten rechtlichen Bestimmungen.