Kostenübernahme

Status

Das Krankenhaus Lahnhöhe ist ein Fachkrankenhaus für konservative Orthopädie, Schmerztherapie, Osteologie, das 1993 in den Landeskrankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen wurde.

Des Weiteren ist unter der Spalte Anmerkungen im Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz bei der Orthopädie der Hinweis SMT für die im Rahmen der Orthopädie bereits stationär wahrgenommene Schmerztherapie aufgenommen.

Das Orthopädische Zentrum Lahnhöhe ist ein zugelassenes Vertragskrankenhaus gem. § 108 Abs. 2 + 3 SGB V, in dem ausschließlich medizinisch notwendige stationäre Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V erbracht werden.

Kuren, Anschlussheilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen gem. § 40 SGB-V können im Zentrum für konservative Orthopädie aus versorgungsvertraglichen Gründen nicht erbracht werden.

Voraussetzung zur stationären Aufnahme

Für Patienten, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind:

Zur Aufnahme in das Krankenhaus Lahnhöhe ist die Verordnung von Krankenhausbehandlung durch Ihren Hausarzt oder Facharzt auf dem dafür vorgesehenen Einweisungsformular notwendig. Die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung ist der Indikationsliste für die Krankenhausbehandlung im Orthopädischen Krankenhaus Lahnhöhe zu entnehmen (Indikationsliste laden). Mit dieser Verordnung von Krankenhausbehandlung setzen Sie sich bitte direkt mit unserer Bettenplanung in Verbindung, um den Aufnahmetermin abzuklären. Wir werden mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Verbindung treten. Unsere Aufnahmeorganisation wird sich dann um die Fragen der Kostenübernahme bemühen. Handelt es sich um einen Notfall, so sollte sich Ihr behandelnder Arzt mit unserem Aufnahmearzt - in der Regel Chef- oder Oberarzt - in Verbindung setzen. Bringen Sie bitte zur stationären Aufnahme wichtige ärztliche Befunde und auch Röntgenbilder mit. Dadurch können wir belastende Wiederholungsuntersuchungen vermeiden und schneller sowie gezielter mit unserer Therapie beginnen. Bei Unklarheiten oder Rückfragen sind wir Ihnen gerne behilflich. Bitte setzen Sie sich mit unserer Bettenplanung (Tel. 02621/915-524) in Verbindung.

Für Patienten, die in einer privaten Krankenkasse versichert oder zusatzversichert sind:

Privat versicherte Patienten sollten kurz mit dem Chefarztsekretariat Kontakt aufnehmen, da die privaten Krankenversicherungen das Krankenhaus Lahnhöhe für Orthopädie als so genannte „gemischte Anstalt“ einstufen. Aus diesem Grund muss – außer in Notfällen – vor der Aufnahme auch für zusätzliche versicherte Leistungen (Krankenhaustagegeld, Wahlleistung Chefarzt, Wahlleistung Einzelbettzimmer) eine schriftliche, verbindliche Kostenzusage eingeholt werden. Dabei helfen wir gerne.

Wahlleistungen

Unsere 'Allgemeine Krankenhausleistung' umfasst alles, was zu Ihrer Behandlung und Pflege erforderlich ist. Dieser Aufwand ist mit dem gültigen Pflegesatz pauschal abgegolten. Gegen Aufpreis können folgende Leistungen gewählt werden:

  • Behandlung durch den Chefarzt
  • Unterbringung im Einbettzimmer (Separates WC, separate Dusche, elektr. Komfortbetten, Sonnenblende, Schließfächer im Zimmer, Wahl- und Zusatzverpflegung, Fernseher) 

 

Wahlleistungen werden ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Krankenhaus gewährt.